Kosten

Bei Strafverfahren ist es am Anfang meist nicht möglich, die insgesamt anfallenden Kosten der Verteidigung zu überblicken.

Eine zehntägige Verhandlung in einem großen Verfahren beim Landgericht bedeutet natürlich einen wesentlich größeren Aufwand als ein Ladendiebstahl, der beim Amtsgericht an einem Vormittag verhandelt wird.

Bei der Annahme des Mandats wird man in der Regel noch nicht einmal wissen, ob es überhaupt zu einem gerichtlichen Verfahren kommt oder ob es vielleicht sogar gelingt, das Verfahren zu einer Einstellung zu bringen.

Dennoch können wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch meist einen konkreten Rahmen nennen, in dem sich das Verfahren erfahrungsgemäß bewegen wird.

Wir schließen in Strafverfahren in der Regel pauschale Honorarvereinbarungen ab, welche dann die gesamte Tätigkeit und alle Nebenkosten umfassen, sodass hinsichtlich der gesamten anfallenden Kosten Klarheit besteht und Sie diesbezüglich keine unangenehmen Überraschungen erleben.

Dadurch entstehen im Übrigen auch keine zusätzlichen Kosten für die Übernahme weiter von unserem Kanzleisitz entfernter Verfahren.

Sofern es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt und dieses mit einem Freispruch endet, gibt es einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Staat, wo dann zumindest ein Teil der Ihnen entstehenden Kosten erstattet wird.

In manchen Fällen ist auch die Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich, sodass die Staatskasse die entstehenden Kosten trägt. Ob in Ihrem konkreten Fall so verfahren werden kann, erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Leider übernehmen Rechtsschutzversicherungen in Strafsachen außerhalb des Straßenverkehrs, wo fahrlässig begangene Straftaten in der Regel versichert sind, meist nicht die Kosten der Verteidigung in Strafsachen. Oft lässt sich aber für Fälle, in denen es nicht zu einer Verurteilung kommt, zumindest eine teilweise Übernahme der Kosten erreichen.